Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich; Ausschließlichkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Bugs-International GmbH
Frankenhofener Straße 4
86842 Irsingen/Unterfeld

Geschäftsführer: Georg Reitmaier

Telefon: 0049 (0)8245 – 966226
Telefax: 0049 (0)8245 - 966228

E-Mail: info@bugs-international.com

USt. IdNr.: DE 815091515

(nachfolgend „Bugs International“ oder „wir“) und Unternehmern gem. § 14 Abs. 1 BGB (nachstehend „Kunden“ oder “Sie“), die im Hinblick von uns angebotenen Waren zustande kommen (nachstehend „Kaufverträge“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf unseren Webseiten abrufbare Fassung. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB. Hiernach ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hierzu zählen z.B.auch Personen, die Tiere züchten, um Nachzuchten zu veräußern, sowie Kleingewerbetreibende und ggf. Vereine. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung kommt es nicht an.

(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung von Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(5) Sie können die derzeit gültigen AGB auf der Website www.bugs-international.com abrufen und ausdrucken.

§2 Vertragsschluss; Datenschutz

(1) Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB.

(2) Die Präsentation unserer Produkte, z.B. auf unseren Webseiten oder in Katalogen, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung ein Kaufangebot ab. Erhalten Sie nach Eingang Ihres Kaufangebots eine Bestätigung, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung), stellt diese noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst dann zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

§3 Zahlungsmethoden; Verzug; Aufrechnung

(1) Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind Vorkasse, Lastschrift; Überweisung und Nachnahme. Wir behalten uns vor, die akzeptierten Zahlungsarten jederzeit zu verändern und im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) mit Rechnungserteilung sofort fällig und zu zahlen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(3) Bei Zahlung per Lastschrift wird das Konto des Kunden unmittelbar belastet. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Lieferung der Ware erst, sobald der volle Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist.

(4) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

(6) Befinden Sie sich uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

§4 Preise, Versandkosten

(1) Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. Fracht, Verpackung, Porto sowie der am Tag der Rechnungstellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer in EURO, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Es gelten die vereinbarten Preise und die Versandkosten zum Zeitpunkt der Bestellung. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

§5 Lieferung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren von unserem Lager an die von Ihnen bei uns hinterlegte Kundenadresse.

(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.

(3) Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.

(4) Lieferfristen werden jeweils gesondert vereinbart. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten oder beauftragten Unternehmen (z.B. Logistikunternehmen), die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, können die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängern. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall werden wir bereits erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten oder Gutschriften ausstellen.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertragsverhältnis unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware nicht zulässig. Sie sind verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren.

(2) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(3) Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über.

§ 8 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

• Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen oder sonstige Werbung Dritter.

• Sie sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Später festgestellte verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Verletzung Ihrer Untersuchungs- und Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

• Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

• Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nach- oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nacherfüllung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

• Unsere Gewährleistung erlischt im Falle einer unsachgemäßen Behandlung der Ware. Insbesondere sind unsere am Ende dieser AGB unter § 12 aufgeführten Hinweise zum Umgang mit Futterinsekten zwingend zu beachten. Beschädigungen, die auf einen unsachgemäßen Umgang mit der Ware und/oder die Missachtung dieser untenstehenden Hinweise durch den Kunden oder seine Angestellten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

• Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

• Die Verjährung von Mängelansprüchen tritt 12 Monate nach Gefahrübergang ein. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auch einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

• Geringfüge bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Größe und Gewicht der Waren sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

• Für die vereinbarte Beschaffenheit übernehmen wir keine Garantie i.S.d. § 443 BGB.

§ 9 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Datenspeicherung

Der Kunde ist einverstanden und hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

§ 11 Sonstiges

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sind Sie Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unserer Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.

§ 12 Hinweise zum Umgang mit Futterinsekten

Unsere Gewährleistung bezüglich unserer Futtertiere erlischt, wenn die gelieferte Ware nicht fachgerecht behandelt und insbesondere die nachfolgenden Hinweise zum Umgang mit unseren lebenden Insekten nicht befolgt werden:

(1) Akklimatisierung

Je nach auszugleichendem Temperaturunterschied kann eine Akklimatisierung der Tiere bis zu 3 Stunden dauern. Die Ware muss sofort nach Ankunft aus dem Versandkarton entnommen werden.

Bei Außentemperaturen von über 25° C müssen die Verkaufsverpackungen, bevor man sie stapelt und zum Verkauf anbietet, mit hinreichendem Abstand auseinandergestellt werden, um ein selbständiges Aufheizen der Insekten zu verhindern. Hierzu sollte eine Umgebungstemperatur von 22°C eingehalten und ein „Rundum-Luftzutritt“ ermöglicht werden, um eine effektive und gleichzeitig schonende Abkühlung zu gewährleisten.

Bei Außentemperaturen von unter 5°C verfallen Insekten häufig in eine Art Kältestarre. Auch in diesem Fall müssen die Verkaufsverpackungen nach Ankunft auseinandergestellt werden. Die Umgebungstemperatur sollte dabei zwischen 22°C und 23°C liegen, um einen Temperaturschock zu vermeiden und ein schonendes Aufwachen der Tiere zu garantieren. Der Versandkarton wirkt wie eine Kühlbox. Die Ware muss dem Versandkarton sofort nach Erhalt entnommen werden.

„Lose Ware“, also Insekten, die in Großverpackungen geliefert werden, müssen vor dem Öffnen der Verpackungseinheit unter denselben aufgeführten Kriterien akklimatisiert werden wie „Dosenware“. Dies alles gilt nicht für Mehlwürmer, Fliegenmaden, Ringelwürmer und Bienenmaden. Diese müssen sofort in einen Kühlschrank verbracht werden.

(2) Lagerung: Temperatur

Die ideale Lagerungstemperatur für unsere lebenden Futterinsekten und deren Larven liegt bei 18-22°C. Fliegenmaden, Ringelwürmer, Mehlwürmer und Bienenmaden müssen allerdings bei 4-5°C im Kühlschrank gelagert werden.

(3) Lagerung: Ort

Der Aufbewahrungsort darf zu keiner Zeit direktem Sonnenschein ausgesetzt sein. Auch die Nähe zu Heizungen oder Heizgebläsen und anderen Wärmequellen ist ebenso ungeeignet wie die Nähe zu beheizten Terrarien und Aquarien, aber auch zu Lampenkästen oder zu Abluftöffnungen von Kühlschränken und Gefriertruhen.

Dringend zu beachten ist, dass der Lagerungsort zugluftfrei ist und sich nicht in der Nähe von Türen, Durchgängen, offenen Fenstern oder nahe des Fußbodens befindet.

Die Lagerung in der Nähe von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Bioziden, Milbenbekämpfungsmitteln oder ähnlichen insektiziden Hilfsmitteln der Haus- und Heimtierpflege ist ungeeignet. Dies gilt auch für Katzenstreu, da dieses oft mit insektenfeindlichen Stoffen versetzt ist.

(4) Lagerung: Futter und Feuchtigkeit

Das Einbringen von Futter und/oder Feuchtigkeit in die Verkaufsverpackungen ist futtermittelrechtlich strikt untersagt und im Hinblick auf wohlwollenden Tierschutz kontraproduktiv. Durch das Einbringen von Futter und/oder Feuchtigkeit in die Verkaufsverpackungen verändert sich die Ware und es ist somit kein BUGS-international-Produkt mehr. Damit erlischt auch jegliche Haftung der BUGS-international GmbH für das betroffene Produkt. Ferner unterstützt das Einbringen von Futter und Feuchtigkeit die Bildung von schädlichen Keimen.